Markt Stockstadt

Neugestaltung Ortsdurchfahrt

Auftraggeber:

Landratsamt Aschaffenburg
Markt Stockstadt

Planungsphase:

2015 – 2017

Realisierung:

2017 – 2018

Bausumme:

3,1 Mio. Euro netto

Ingenieurleistungen:

Objektplanung Verkehrsanlagen
Objektplanung Kanalisation
Objektplanung Wasserversorgung

Planung
Ausschreibung
Örtl. Bauüberwachung

Technische Daten:

8.800 m² Ausbaufläche
600 lfdm Kanalisation
640 lfdm Wasserversorgung

Im Jahr 2012 wurde bereits ein erster Abschnitt der Sanierung der Kreisstraße AB 16 am nördlichen Ausgang von Stockstadt abgeschlossen. Im direkt anschließenden Bauabschnitt erfolgte im zentralen Ortskern auf einer Länge von rd. 400 m eine Neustrukturierung der Verkehre durch die Schaffung von fahrbahnbegleitenden Längsparkständen und eine barrierefreie Gestaltung der Gehwege. Durch Optimierungen der Fahrbahntrassierung konnten Engstellen im Gehweg beseitigt werden. Die technische Planung wurde mit hochwertigen, optisch ansprechenden Materialien und Bepflanzungen umgesetzt.

Der Ausbau umfasste zudem die Erneuerung der gesamten Infrastruktur im Untergrund. Die Kanalisation und Wasserversorgung, erhielten eine neue, klare Struktur. Zu nennen ist insbesondere die Vereinigung zweier parallel verlaufender Mischwasserkanäle, um Baukosten zu minimieren und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Ferner wurden die Gas- und Stromversorgung, sowie Telekommunikationsleitungen neu verlegt.

Eine große Herausforderung stellte die bauliche Umsetzung der Maßnahme dar. Neben der Gewährleistung einer dauerhaften Zugänglichkeit von Geschäften und der Gastronomie wurde zeitweise der Altort, der ausschließlich über die Kreisstraße anfahrbar ist, abgeschnitten. Hierfür wurden aufwendige Umleitungswege mit Stützwänden zur Sicherstellung der uneingeschränkten Andienung für Rettungsdienste, aber auch die Anwohner selbst, realisiert.  Im Detail terminierte, definierte und mit Versorgungsunternehmen koordinierte Bauabschnitte bildeten die Basis für optimierte Abläufe und der stetigen Information sowohl der betroffenen Anlieger, als auch der Handels- und Gewerbetreibenden.

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